Viele Gastronomen halten sich nicht an die bestehenden Nichtraucherschutzbestimmungen. Ein großer Teil davon ganz bewusst. Jene Gastronomen, die sich an das Tabakgesetz halten, mussten ein Abwandern der Raucher zu Wirten feststellen, bei denen entgegen den gesetzlichen Vorschriften dennoch geraucht werden konnte. Erhebliche (teilweise existenzbedrohende) wirtschaftliche Umsatzeinbußen waren die Folge. Durch den Rechtsbruch mancher Gastronomen kam es zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der gesetzestreuen Unternehmer.
Viele Gastronomen können es sich wirtschaftlich nicht leisten, die Nichtraucherschutzbestimmungen einzuhalten, solange die Bestimmungen des Tabakgesetzes nicht von allen eingehalten werden.
Unser Verein unterstützt jene Wirte und Unternehmer, die sich an die Nichtraucherschutzbestimmungen halten. Zum einen soll dadurch wieder ein fairer Wettbewerb hergestellt werden, zum anderen dient ein von allen eingehaltenes Tabakgesetz dazu, dass ein Nichtraucherlokal zum Normalzustand wird.
Der Verein zur Durchsetzung von Nichtraucherschutzbestimmungen fordert für seine Mitglieder Gastronomen, die sich nicht an das Tabakgesetz halten, zur Unterlassung auf. Bleibt dies fruchtlos, wird notwendigenfalls auch Klage eingereicht.
Nur ein fairer Wettbewerb, ist ein funktionierender Wettbewerb.