Verstöße gegen das Tabakgesetz sind wettbewerbswidrig!
Geringe Verwaltungsstrafen bewirken keine Einhaltung des Tabakgesetzes. Höchststrafen werden erst bei mehrmaligen massiven Verstößen verhängt, Verfahren ziehen sich oft über Jahre. Von vielen Gastronomen werden die relativ geringen Geldstrafen in Kauf genommen.
Zu Recht fühlen sich jene Wirte benachteiligt, die sich an das Gesetz halten.
Ein Verstoß gegen das Tabakgesetz ist für den Inhaber eines Gastronomiebetriebes jedoch nicht nur eine Verwaltungsübertretung, sondern auch zugleich ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Einige Gastronomen versuchen, sich durch den (bewussten) Verstoß gegen das Tabakgesetz, einen Wettbewerbsvorteil durch diesen Rechtsbruch gegenüber anderen Gastronomen zu verschaffen.
Unser Verein ist eine österreichweite Plattform für Gastronomen und Nichtraucher, um den fairen Wettbewerb wieder herzustellen. Bei Verstößen gegen das Tabakgesetz werden Lokalinhaber zur Unterlassung aufgefordert. Wird die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben oder hält sich der Gastronom nicht an das Tabakgesetz, bringt der Verein für seine Mitglieder bei Gericht Unterlassungsklage (verbunden mit einer einstweiligen Verfügung) ein. Hält sich der Gastronom in weiterer Folge nicht an das Unterlassungsurteil, drohen massive Geldstrafen und in letzter Konsequenz sogar eine Haftstrafe.
Dadurch werden ein effektiver und rascher Nichtraucherschutz und ein fairer Wettbewerb für Gastronomen gewährleistet.
Sowohl Privatpersonen, als auch betroffene Gastronomen, können sich jederzeit an unseren Verein zur Durchsetzung der Nichtraucherschutzbestimmungen wenden.