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Verein zur Durchsetzung von Nichtraucherschutzbestimmungen

www.wettbewerbsverzerrung-gastronomie.at

Unser Verein wird in sämtlichen Vereins- und Nichtraucherangelegenheiten von Rechtsanwalt Dr. Clemens Pichler vertreten. Sie können ihn bei Fragen zum Tabakgesetz und wie man Verstöße wirksam unterbindet, gerne kontaktieren.

Dr. Clemens Pichler, LL.M.

Rechtsanwalt

Färbergasse 15

6850 Dornbirn

Tel.: 05572 / 200 444

Fax: 05572 / 200 444-2

E-Mail: office@anwaltskanzlei-pichler.at

Internet: www.anwaltskanzlei-pichler.at

 

News

Individualantrag VfGH

Wir haben für ein Vereinsmitglied einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, dass die Ausnahmebestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben werden.

Fairer Wettbewerb

Der Verein fordert Gastronomen zur Einhaltung von Nichtraucherschutzbestimmungen und damit auch zur Einhaltung eines fairen Wettbewerbs auf. Notwendigenfalls bringt der Verein bei Gericht Unterlassungsklage ein.

 

Pressekonferenz

Bei der Pressekonferenz in Wien wurden Möglichkeiten zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs durch Verstöße gegen das Tabakgesetz aufgezeigt. Gastronomen wird eine österreichweite Plattform für die Einhaltung von Nichtraucherschutzbestimmungen geboten.

 
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